Manchmal formulieren Eltern es so: «Wir möchten eine Beratung erhalten, wissen aber nicht, ob die Krankenkasse das abdeckt. Kann man eine Erstattung bekommen? Oder ist das komplett auf unsere Kosten?»
In der Zwischenzeit:
- Sie planen das Budget, wissen aber nicht, womit Sie rechnen sollen;
- Sie haben gehört, dass Psychotherapie abgedeckt wird, verstehen aber den Unterschied zur Beratung nicht;
- Sie denken: «Vielleicht sollte man zuerst Beratung versuchen, dann erst Psychotherapie?»
Und die Frage entsteht: Was deckt die Krankenkasse wirklich ab, und kann man eine Erstattung für Beratung bekommen?
Ich bin Beraterin für Jugendentwicklung in Nürnberg. In diesem Artikel erkläre ich:
- was die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt;
- was private Krankenversicherung abdeckt;
- den Unterschied zwischen Beratung und Psychotherapie aus Sicht der Erstattung.
Wenn Sie beim Lesen merken, dass Sie Ihre spezifische Situation besprechen möchten, können Sie über den Bereich «Für Eltern» ein Kennenlerngespräch vereinbaren.
1. Erstattung über gesetzliche Krankenversicherung
Psychologische Beratung (Beratung) wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland abgedeckt.
Was abgedeckt wird:
- Psychotherapie — nur bei Überweisung vom Arzt und offizieller Diagnose;
- Kinder- und Jugendpsychiatrie — nur bei Überweisung.
Was NICHT abgedeckt wird:
- Psychologische Beratung (Beratung) — das ist keine medizinische Leistung;
- Coaching und Mentoring — das sind keine medizinischen Leistungen.
Wichtig zu verstehen:
- Beratung ist keine Psychotherapie und keine medizinische Leistung;
- Das bedeutet nicht, dass Beratung weniger effektiv ist — es ist ein anderes Arbeitsformat;
- Bei Bedarf empfehle ich, sich an einen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychiater zu wenden.
2. Erstattung über private Krankenversicherung
Einige private Versicherungsgesellschaften können die Kosten für Beratung teilweise abdecken. Das hängt von Ihrem Vertrag ab.
Was zu prüfen:
- Deckt Ihr Vertrag «Beratung» oder «Coaching» ab;
- Welche Limits sind festgelegt;
- Ob eine Überweisung vom Arzt nötig ist.
Ich empfehle, sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um Details Ihres Vertrags zu klären.
3. Unterschied zwischen Beratung und Psychotherapie
Psychologische Beratung:
- Erfordert keine Diagnose;
- Wird nicht von der Krankenkasse abgedeckt;
- Bezahlung — auf Kosten der Familie;
- Fokus — auf Unterstützung, Verständnis der Situation, praktischen Schritten.
Psychotherapie:
- Erfordert Diagnose und Überweisung vom Arzt;
- Wird von der Krankenkasse abgedeckt (bei Überweisung und Diagnose);
- Fokus — auf Behandlung psychischer Störung.
Wenn Sie unsicher sind, welches Format passt, kann man mit Beratung beginnen, um die Situation zu verstehen, und dann bei Bedarf zu Psychotherapie übergehen.
4. Häufig gestellte Fragen zur Erstattung
Kann man eine Erstattung von der Krankenkasse für Beratung bekommen?
Nein, psychologische Beratung wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Das ist keine medizinische Leistung.
Was, wenn ich private Versicherung habe?
Einige private Versicherungsgesellschaften können die Kosten für Beratung teilweise abdecken. Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung, um Details zu klären.
Was tun, wenn Psychotherapie nötig ist?
Wenn Psychotherapie nötig ist, wenden Sie sich an den Hausarzt für eine Überweisung. Psychotherapie wird von der Krankenkasse bei Überweisung und Diagnose abgedeckt.
5. Wenn Hilfe nicht «irgendwann», sondern jetzt nötig ist: wichtige Kontakte in Deutschland
Wenn Sie ein Lebensrisiko sehen oder das Gefühl haben, dass die Situation außer Kontrolle gerät, warten Sie nicht auf einen freien Termin — weder bei einem Berater, noch bei einem Coach, noch bei einem Therapeuten.
Bei akuter Lebensgefahr (Suizidgedanken, Selbstverletzung):
- 112 — Notruf (rund um die Uhr);
- 110 — Polizei (wenn direkte Gefahr für die Sicherheit besteht).
Krisenpsychologische Hilfe:
- Telefonseelsorge:
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr, kostenlos, anonym); - Nummer gegen Kummer (für Kinder und Jugendliche):
116 111 (Mo–Sa 14:00–20:00, kostenlos); - Nummer gegen Kummer (für Eltern):
0800 111 0 550 (Mo–Fr 9:00–11:00, Di und Do 17:00–19:00, kostenlos).
Offizielle Hilfeportale für Familien:
- Familienportal des BMFSFJ — offizielles Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) — Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Krisenhilfe:
- Nummer gegen Kummer — offizielle Informationen zu Beratungstelefonen für Kinder, Jugendliche und Eltern
- Telefonseelsorge — Telefonseelsorge (rund um die Uhr)
Wichtig: Dieser Text ist keine Diagnose und kein Ersatz für eine persönliche Beratung oder medizinische Hilfe.
Wenn Sie bei einem Jugendlichen ernsthafte Veränderungen im Verhalten oder emotionalen Zustand bemerken, ist es besser, dies mit einem Fachmann zu besprechen, als zu hoffen, dass es «von selbst vorbeigeht».
Autorin: Irina Kimnatna, Beraterin für Jugendentwicklung in Nürnberg.